Kurzüberblick
Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt gem. § 291 SGB V für jeden Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Die eGK dient als Nachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und ist für Versicherte ab 15 Jahren grundsätzlich mit einem Bild des Karteninhabers auszustatten. Aus diesem Grund fordert die TK bei ihren Kunden ein Bild an. Die angeforderten Bilder…
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Angegebene Frist
- 16.11.2026
- CPV
- 79961000 · 79961300
