Kurzüberblick
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der…
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Angegebene Frist
- 14.01.2027
- Geschätzter Auftragswert (Verfahren)
- 2.947.185,00 EUR
- CPV
- 18310000 · 18317000
