Auftrag

Ein Auftrag bezeichnet die vertraglich vereinbarte Erbringung einer Leistung für einen Auftraggeber. Gegenstand, Umfang und Vergütung können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Für öffentliche Aufträge kommt zusätzlich die Einordnung nach dem geltenden Beschaffungsrecht und den beteiligten Organisationen hinzu.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Unterscheiden Sie eine veröffentlichte Bedarfsmeldung von einem tatsächlich geschlossenen Vertrag. Für die Ausführungsplanung benötigen Sie den vereinbarten Inhalt und die dazugehörigen Ansprechpartner und Übergaben.
