B2C

B2C steht für Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Damit unterscheidet sich das Rollenverhältnis vom Einkauf durch Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen. Für die Vertragsgestaltung ist wichtig, ob die kaufende Person tatsächlich als Verbraucher handelt und welche Tätigkeit das Geschäft betrifft.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Erfassen Sie den tatsächlichen Vertragspartner und den Zweck des Geschäfts. Ein Angebot für private Endkunden sollte nicht ungeprüft als unveränderter Vertragsbaustein für eine öffentliche Beschaffung übernommen werden.
