Direktauftrag

Ein Direktauftrag ist eine Beschaffungsform ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens im dafür zugelassenen Rahmen. Seine Zulässigkeit hängt von der einschlägigen Regelung und den konkreten Umständen ab. Bundesrecht, Landesrecht und besondere Beschaffungsbereiche dürfen hierbei nicht gleichgesetzt werden.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Prüfen Sie die aktuelle Rechtsgrundlage des zuständigen Auftraggebers. Für eine nachvollziehbare Entscheidung sind Bedarf, Auswahl des Unternehmens und die maßgebliche Einordnung zu dokumentieren.
