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Direktvergabe

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Direktvergabe ist ein unscharf verwendeter Ausdruck für eine unmittelbare Beauftragung ohne den üblichen offenen Wettbewerb. Dahinter können unterschiedliche rechtliche Konstellationen stehen. Eine genaue Prüfung muss deshalb die tatsächlich gemeinte Beschaffungsform und deren Voraussetzungen identifizieren.

Worauf es bei der Arbeit ankommt

Fragen Sie nach der konkreten gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage. Ein Direktauftrag, ein bestimmtes Verhandlungsverfahren und eine unzulässige Umgehung sind für die weitere Bearbeitung nicht als austauschbare Begriffe zu behandeln.

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