Diskriminierungsverbot

Das Diskriminierungsverbot schützt vor sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligungen im Wettbewerb. Im öffentlichen Einkauf betrifft das unter anderem den Zugang und die Gestaltung von Anforderungen. Maßgeblich ist die fachliche Rechtfertigung einer Bedingung im jeweiligen Beschaffungskontext.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Prüfen Sie, ob eine Einschränkung an der Leistung oder am bloßen Herkunfts- beziehungsweise Anbietermerkmal ansetzt. Eine nachvollziehbare Beschreibung des Bedarfs erleichtert die Bewertung der tatsächlichen Wettbewerbswirkung.
