Generalübernehmer

Ein Generalübernehmer übernimmt vertraglich ein gebündeltes Leistungspaket und organisiert die Ausführung typischerweise durch andere Unternehmen. Für den Auftraggeber bleibt der vereinbarte Hauptvertrag der zentrale Bezugspunkt. Der tatsächliche Leistungsumfang und die Verantwortungsverteilung müssen aus den Vertragsunterlagen hervorgehen.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Legen Sie bei einem Bauvorhaben offen, wer Planung, Ausführung, Abnahmen und Mängelbearbeitung organisiert. Prüfen Sie die zugesagten Kapazitäten der vorgesehenen Leistungserbringer. Eine zentrale Vertragsbeziehung vereinfacht die Ansprechpartnerstruktur, ersetzt jedoch keine belastbare Organisation der einzelnen Arbeitspakete.
