Interkommunale Kooperation

Interkommunale Kooperation bezeichnet die Zusammenarbeit kommunaler Stellen bei gemeinsamen Aufgaben. Sie kann organisatorisch und vertraglich unterschiedlich ausgestaltet sein. Ob eine bestimmte Zusammenarbeit vom Vergaberecht ausgenommen ist oder ein Beschaffungsverfahren erfordert, muss anhand der einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Beschreiben Sie bei einem gemeinsamen kommunalen Dienst zunächst die öffentlichen Aufgaben, Beiträge und Verantwortlichkeiten jedes Partners. Trennen Sie echte Zusammenarbeit von einem bloßen Leistungseinkauf. Eine gemeinsame Zielsetzung allein erklärt noch nicht, welche Beschaffungs- und Vertragsregeln auf das vorgesehene Modell anzuwenden sind.
