Juristische Person des öffentlichen Rechts

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist ein eigenständiger Rechtsträger, der seine Rechtsstellung aus öffentlich-rechtlichen Grundlagen erhält. Dazu können etwa Gemeinden oder bestimmte Körperschaften gehören. Für eine konkrete Beschaffung müssen Vertretung, Zuständigkeit und die maßgebliche Auftraggebereigenschaft festgestellt werden.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Verwechseln Sie die rechtlich handelnde Einheit nicht mit einer einzelnen Dienststelle oder Projektbezeichnung. Übernehmen Sie Vertragspartei und Zustellangaben aus den verbindlichen Unterlagen. Bei gemeinsam auftretenden öffentlichen Stellen sollte außerdem erkennbar sein, wer für welchen Teil des Auftrags die Erklärung abgibt.
