Kopplungsangebot

Ein Kopplungsangebot verbindet seine wirtschaftlichen oder sonstigen Bedingungen mit dem Zuschlag auf weitere Leistungsteile. Das kann etwa eine Kombination mehrerer Lose betreffen. Ob solche Verknüpfungen zugelassen sind und berücksichtigt werden können, muss aus der vorgegebenen Verfahrensgestaltung hervorgehen.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Kennzeichnen Sie einen nur bei gemeinsamer Beauftragung tragfähigen Preis ausdrücklich und prüfen Sie zuvor die Losregeln. Rechnen Sie außerdem die zulässigen Zuschlagskombinationen einzeln durch. Eine angenommene Gesamtbeauftragung darf nicht unbemerkt die Kalkulation eines eigenständig zu vergebenden Loses tragen.
