Mantelbogenverfahren

Das Mantelbogenverfahren verbindet eine elektronische Angebotsübermittlung mit einem zusätzlich unterschriebenen Papierformular, das dem digitalen Angebot zugeordnet wird. Es ist aus älteren beziehungsweise ausdrücklich vorgesehenen hybriden Abläufen bekannt. Daraus lässt sich keine allgemeine heutige Zulässigkeit dieses Abgabewegs ableiten.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Bei der Prüfung eines historischen Vorgangs müssen digitale Übermittlung und Papierzugang gemeinsam betrachtet werden. Für ein aktuelles Angebot zählt hingegen ausschließlich die geltende Abgabeanweisung. Übernehmen Sie einen früher funktionierenden Medienmix deshalb erst nach ausdrücklicher Klärung seiner Zulassung in das neue Verfahren.
