Mitwirkung Dritter

Dritte können an der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens mitwirken, beispielsweise durch Beratung oder technische Vorarbeiten. Dabei sind Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und mögliche Wissensvorsprünge zu berücksichtigen. Eine spätere Beteiligung am Wettbewerb benötigt eine entsprechende Prüfung der konkreten Umstände.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Dokumentieren Sie bei einer externen Bedarfserhebung, welche Unterlagen und Marktinformationen entstanden sind. Klären Sie vor Beginn des Wettbewerbs, welche relevanten Erkenntnisse anderen Teilnehmern zugänglich gemacht werden müssen. Transparente Rollen und Informationsstände helfen, fachliche Vorbereitung von unzulässigen Wettbewerbsvorteilen zu trennen.
