Sektorenauftraggeber

Sektorenauftraggeber beschaffen im Zusammenhang mit gesetzlich bezeichneten Sektorentätigkeiten, etwa in bestimmten Versorgungs- oder Verkehrsbereichen. Die Einordnung folgt den Voraussetzungen des GWB und kann auch Unternehmen privater Rechtsform betreffen. Eine bekannte Branchenbezeichnung oder kommunale Beteiligung allein ersetzt diese Prüfung nicht.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Erfassen Sie Auftraggeber und konkrete Tätigkeit gemeinsam. Damit können Sie die angegebene Sektorenverordnung und den jeweiligen Verfahrensablauf besser zuordnen, ohne jedes Unternehmen derselben Branche gleich zu behandeln.
