Tariftreue- und Vergabegesetz

Tariftreue- und Vergabegesetze verknüpfen bestimmte öffentliche Aufträge mit besonderen arbeits- oder vergabebezogenen Anforderungen. Im Landesrecht unterscheiden sich dafür Inhalt, Anwendungsbereich und Bezeichnung. Aus diesem Sammelbegriff folgt deshalb keine einheitliche Erklärung, die sich ohne Prüfung für jede Beschaffung verwenden ließe.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Bestimmen Sie die betreffende Auftraggeberebene und die im Verfahren genannte Vorschrift. Ordnen Sie verlangte Verpflichtungen den eigenen Leistungen und gegebenenfalls den Beteiligten zu, bevor Sie eine Erklärung unterschreiben.
