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Teilabnahme

Symbolfoto: Planierraupe bei der Bearbeitung einer Baufläche.

Eine Teilabnahme bezieht sich auf einen abgegrenzten Teil einer Werkleistung. Ob sie vorgesehen oder geschuldet ist und welche Wirkungen sie hat, muss anhand des geltenden Vertrags und Rechts beurteilt werden.

Worauf es bei der Arbeit ankommt

Benennen Sie den abzugrenzenden Leistungsbestandteil und die dazugehörigen Unterlagen präzise. Klären Sie, welche weiteren Arbeiten folgen und welche Abhängigkeiten zum Gesamtwerk bestehen. Prüfen Sie Zahlungs-, Fristen- und Verantwortungsfolgen vor der Terminvereinbarung.

Vom Begriff zur Bearbeitung

Was bedeutet das für Ihre Ausschreibung?

Bei komplexen Vorhaben kann sie Schnittstellen und Zwischenstände betreffen. Sie ist von einer technischen Zwischenprüfung zu unterscheiden, die lediglich den Bau- oder Entwicklungsfortschritt festhält.

Drei konkrete Prüfpunkte

  • Ist der Leistungsteil eindeutig bestimmbar?
  • Welche Rechtswirkung ist beabsichtigt?
  • Welche Schnittstellen bleiben offen?

Eine typische Verwechslung vermeiden

Ein positiv dokumentierter Zwischenstand sollte nicht unbeabsichtigt als abschließende Anerkennung eines noch nicht vollständig prüfbaren Gesamtbereichs behandelt werden.

Verwandte Begriffe

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