Teilnahmefrist

Die Teilnahmefrist bezeichnet den spätesten vorgesehenen Eingang einer Bewerbung oder eines Teilnahmeantrags. Sie gehört zur Auswahlstufe und ist daher von einer späteren Angebotsfrist zu unterscheiden. Auch der benötigte Inhalt kann sich zwischen beiden Stufen wesentlich unterscheiden.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Planen Sie Nachweise, interne Freigabe und Übermittlung anhand des für diese erste Stufe verlangten Pakets. Ein erst für die Angebotsphase vorgesehener Arbeitsschritt darf eine bereits benötigte Teilnahmeangabe nicht verdrängen.
