Vergabesenat

Ein Vergabesenat ist ein zuständiger Spruchkörper eines Oberlandesgerichts für die gesetzlich vorgesehenen Beschwerdeverfahren im Vergaberecht. Er ist von der Vergabekammer als vorheriger Nachprüfungsinstanz zu unterscheiden. Die konkrete Zuständigkeit folgt dem gesetzlichen und gegebenenfalls landesrechtlichen Rahmen.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Ordnen Sie Entscheidungen und Rechtsbehelfe der jeweiligen Instanz zu. Eine sachliche Zusammenfassung sollte erkennen lassen, ob sie einen Beschluss der Kammer oder eine gerichtliche Beschwerdeentscheidung betrifft und welchen Vorgang diese behandelt.
