Vergabestrafrecht

Vergabestrafrecht ist ein Sammelbegriff für strafrechtlich relevante Vorgänge im Beschaffungsumfeld. Dazu können insbesondere wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen gehören. Nicht jeder Verfahrensfehler ist eine Straftat; ein möglicher strafrechtlicher Vorwurf benötigt eine eigenständige sachliche und rechtliche Prüfung.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Halten Sie ungewöhnliche Abstimmungen und Informationsflüsse nachvollziehbar fest. Organisieren Sie für Verdachtsfragen einen zuständigen internen Prüfweg, ohne aus einem bloßen Gerücht bereits eine feststehende Tat oder Täterschaft abzuleiten.
