VOB

VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie umfasst unterschiedliche Teile: Vergabebestimmungen, allgemeine Vertragsbedingungen und technische Vertragsbedingungen. Die Teile erfüllen verschiedene Aufgaben und sind nicht pauschal als ein einziges gesetzliches Formularpaket zu behandeln.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Benennen Sie in der Quellenzeile Teil, Abschnitt und Fassung. Für die Kalkulation lesen Sie technische Leistungsanforderungen gemeinsam mit den tatsächlich vereinbarten Abwicklungsbedingungen, statt nur die Verfahrensüberschrift zu betrachten.
