Vorabinformation

Vorabinformation bezeichnet im Vergabekontext häufig die Mitteilung an nicht berücksichtigte Unternehmen über die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung. Sie steht im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgesehenen Informations- und Wartepflichten. Davon zu unterscheiden ist eine frühzeitige Vorinformation über eine geplante Beschaffung.
Worauf es bei der Arbeit ankommt
Ordnen Sie die erhaltene Nachricht der richtigen Phase zu. Dokumentieren Sie Versandangaben, Gründe und bezeichneten Zeitpunkt und organisieren Sie erforderliche interne Prüfungen anhand des konkreten Inhalts.
