Was neue Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen für Ausschreibungen bedeuten: mit dem tatsächlichen Verfahrensstand und einer Einordnung für Auftraggeber und Bieterteams.
§ 75a GO NRW gibt Kommunen Spielraum und hält Grundprinzipien fest. Für Unternehmen gewinnen kommunale Satzungen und der konkrete Verfahrensweg an Bedeutung.
NRWNeuer Rahmen seit 1. Januar 2026Ereignis: 01.01.2026